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DOC - DOCG - DOP - IGP

Was sich in der Überschrift vielleicht liest wie der Text eines Songs der großartigen deutschen Musikgruppe "Die fantastischen Vier" (Fanta4), ist der Dschungel der italienischen Herkunfts- und Gütebezeichnungen für Prosecco und Wein.


Doch wie Thomas D wahrscheinlich sagen würde: "Keine Panik auf der Titanic" ! Wir bringen packen die Heckenschere aus und machen aus dem Dschungel einen wunderschönen venezianischen Garten: die Begriffsbezeichnungen kurz und bündig erklärt.


Einmal vorab: Alles ist möglich. Das gilt nicht nur fürs Lotto, sondern auch die Verwendung der Herkunftsbezeichnungen von italienischen Weinen.

Zumindest fast. Doch wie kam's dazu?




Bis in die 1930er Jahre gab es in Italien "nur" den "vino Italiano" - also praktisch keine Gebietsbezeichnungen. Italienischer Wein war italienischer Wein und damit basta.

Ab 1930 wurden zwei Arten von Wein klassifiziert: in Weine ohne Angaben und "Vini

Tipici" die sich in "Vini Speciali", "Vini Superiori" und "Vini Fini" unterteilten.


Mit der Einführung der DOC und DOCG - Bezeichnungen im Jahre 1963 fand eine radikale Änderung im italienischen Weinbaugesetz statt. Diese Begriffe wurden geregelt im D.P.r. n. 930 und galten als spezifizierte Regelungen der Herkunftsbezeichnung für Weine, Moste und Balsamico. Man unterschied bei Weinen

  • "vini senza indicazione" (Weine ohne Herkunftsbezeichnung) und

  • Weine mit einfacher Herkunftsbezeichnung "Vino a Denominazione di Origine semplice" (DOS).

Darüber erhaben sind Weine mit DOC und DOCG - Bezeichnung.



DOC - Denominazione di Origine Controllata - steht bei italienischen Weinen als Herkunftsbezeichnung auf dem Weinetikett. Diese Bezeichnung ist in Österreich mit dem DAC - Districtus Austriacus Controllatus - vergleichbar.

Die offizielle EU-Verordnung EG 607/2009 lautet:

„Weine mit Ursprungsbezeichnung: geografischer Name eines Weinbaugebiets, das durch eine besondere Erzeugung gekennzeichnet ist; der Name wird zur Bezeichnung eines bekannten Qualitätserzeugnisses verwendet, das seine Eigenschaften den geografischen Verhältnissen und den menschlichen Einflüssen verdankt. Das Gesetz legt für die italienischen Bezeichnungen den besonderen traditionellen Begriff ‚D.O.C.‘ fest, um das vorgenannte Konzept der sehr hochwertigen und traditionellen Ursprungsbezeichnung zu erläutern.“



DOCG - Denominazione di Origine Controllata e Garantita- im heutigen EU-Recht ist die Bezeichnung DOCG wie folgt geregelt:

„Ähnelt der Begriffsbestimmung für D.O.C., enthält aber auch das Wort ,garantiert‘ und wird so für Weine von besonderem Wert verwendet, die seit mindestens fünf Jahren als DOC-Weine anerkannt sind. Diese Weine werden in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 5 Litern vermarktet und tragen eine amtliche Erkennungsbanderole, um dem Verbraucher eine bessere Garantie zu bieten.“


Um ein DOC oder sogar DOCG Abzeichen für Wein zu erhalten mussten Kriterien in den Bereichen

  • Ertrag pro Hektar

  • Anbaugebiet

  • Rebsorte

  • Gebinde (nicht größer als 5L)

erfüllt werden. DOCG bildete die höchste Qualitätsstufe, es stand und steht somit über der Bezeichnung DOC. Weine aus DOCG-Gebieten müssen in einem solchen auch in Flaschen abgefüllt werden und dürfen das Gebiet nicht in Stahltanks verlassen. In Italien gibt es heute 73 DOCG-Gebiete.


Diese Unterteilung wurde bis 1992 so geführt. Das Weingesetz wurde 1992 aber wieder geändert. Es sollten nicht nur Gebietsbezeichnungen geregelt sein, sondern auch:

  1. Aktivitäten zur Verbesserung der Zugehörigkeitsgebiete

  2. Einführung typisch geographischer Angaben

  3. Ernteauswahl - Nutzung vom einem Weinberg für mehrere DOCG - Gebiete

  4. Anerkennung von Teilgebieten innerhalb der Ursprungsgebiete

  5. obligatorische Einführung chemischer & physikalischer Analysen



Nachdem die Europäische Union in der EU-Verordnung (EG) 607/2009 das Europäische Weingesetz reformierte, wurde auch das italienische abermals modelliert. Seit dem 1. August 2009 unterscheidet man in Italien zwei Kategorien von Weinen: welche mit geographischer Angabe (DOP und IgP) und welche ohne (generische Weine und Weine nach Rebsorte)


Außerdem enthält die neueste Reform auch Neuerungen im Bezug auf Produktions- und Vermarktungsstandards, Kennzeichnung, Verteidigung und Förderung von Herkunftsgebieten auf internationaler Ebene und die Einführung eines Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystems.


Die Bezeichnungen DOC und DOCG sowie IgT sind aber weiterhin zulässig, entweder alleinstehend oder gemeinsam mit den neuen Bezeichnungen DOP und IGP, da die Bezeichnungen nach EU-Recht Bestandsschutz genießen.



Um sich heute als DOC oder DOCG sowie DOP oder IGP Weingut eintragen zu lassen, muss man einen Antrag an die Europäische Union stellen. Das Erzeugungsgebiet, das Erzeugnis und die Bedingungen in der Produktspezifikation müssen in einem festgelegten, geographischen Gebiet liegen. Dieses Gebiet muss "detailliert. präzise und unzweideutig festgelegt" sein. (Art. 5 (EG) 607/2009)

Für die Erlangung der Herkunftsbezeichnung müssen "alle Arbeitsvorgänge von der Traubenernte bis zum Abschluss des Weinbereitungsverfahrens" (Art. 6 (1) (EG) 607/2009) erfolgen, wobei auch in unmittelbaren Nachbargebieten (welche ebenfalls geregelt sind) Trauben zu Wein verarbeitet werden dürfen.

Bis zu 15% der Ernte darf aus einem nicht abgegrenzten geographischem Gebiet stammen, muss dabei aber aus dem gleichen Land, in dem das geschützte Herkunftsgebiet liegt, kommen.

Die Einhaltung der Vorschriften wird jährlich organoleptisch und analytisch kontrolliert. Auch die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird genau beobachtet. (Art. 25 (EG) 607/2009)